Prinzipien

Die Strategie Digitale Bundesverwaltung wird nach acht handlungsleitenden Prinzipien umgesetzt. Die ersten sechs Prinzipien bauen auf dem Digital Government Policy Framework der OECD (DGPF) auf. Die Prinzipien Sicherheit und Nachhaltigkeit sind ergänzend aus dem Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) und der Strategie der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) abgleitet.

Die Prinzipien schaffen eine Verbindung zwischen den nationalen und international etablierten Grundsätzen zur digitalen Verwaltung. Sie zeigen auf, wodurch sich die digitale Bundesverwaltung auszeichnet, welche Ambition sie verfolgt und sind ein Ankerpunkt für die Wirkungsmessung.

Das anwendbare Recht (Verfassung, Gesetze, Verordnungen, internationales Recht) hat gegenüber den nachstehenden Prinzipien Vorrang.

Digital by Design (auch Digital First und Digital Only)

Die Bundesverwaltung versteht «digital» als Gestaltungsprinzip. Sie verfügt über eine klare Leadership mit effektiven Koordinations- und Durchsetzungsmechanismen und versteht «digital» nicht nur als technisches Thema, sondern als zwingendes transformatives Element. Behördenleistungen bietet sie primär «digital» an und konzipiert sie entsprechend. Sie arbeitet daran, ihre internen Dienstleistungen und Prozesse vollständig digital zu gestalten (Digital Only).

Datengetrieben (auch Once-Only)

Die Bundesverwaltung agiert datengetrieben und versteht Daten als wichtiges strategisches Gut (Data as an Asset). Sie ergreift Massnahmen, damit durch Daten öffentlicher Mehrwert geschaffen wird. Sie sorgt für die vertrauenswürdige und sichere Wiederverwendung von harmonisierten Daten. Gleiche Daten pflegt sie nur einmal.

Verwaltung als Plattform (auch Interoperabilität)

Die Bundesverwaltung fungiert «als Plattform». Sie schafft mit Hilfe von Leitlinien, Werkzeugen, Daten und Software eine gemeinsame Basis für die digitale Transformation. Verwaltungseinheiten profitieren davon, um interoperable und nutzerzentrierte Behördenleistungen (z.B. über Serviceplattformen) zu erbringen. Sie skaliert Lösungen wo möglich.

Offenheit (auch Transparenz)

Die Bundesverwaltung ist standardmässig offen. Sie macht Verwaltungsdaten und politische Entscheidungsprozesse (einschliesslich Algorithmen und Softwarecode) für die Öffentlichkeit zugänglich.

Nutzerzentriert (auch Inklusion)

Die Bundesverwaltung ist nutzerorientiert. Sie räumt den Bedürfnissen der Nutzenden bei der Gestaltung von Prozessen, Dienstleistungen und der Ausarbeitung von Gesetzen oder Digitalstrategien eine zentrale Rolle ein. 

Proaktivität (auch Innovation)

Die Bundesverwaltung ist proaktiv. Sie antizipiert die Bedürfnisse der Menschen und reagiert rasch darauf. Behördenleistungen erbringt sie so, dass sich die Nutzenden nicht mit dem Prozess der Daten- und Leistungserstellung befassen müssen. 

Sicherheit (auch Vertrauenswürdigkeit / Souveränität)

Die Bundesverwaltung ist sicher. Sie berücksichtigt die Risiken für den Datenschutz, die Informationssicherheit sowie die Verfügbarkeit von Daten und Diensten. Sie achtet darauf, dass digitale Komponenten (Hardware, Software und Dienstleistungen) den Anforderungen an autonomes staatliches Handeln entsprechen.

Nachhaltigkeit

Die Bundesverwaltung berücksichtigt in digitalen Belangen die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (ökologische, wirtschaftliche und soziale) gleichwertig, ausgewogen und in integrierter Weise.

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/digitale-transformation-ikt-lenkung/digitale-bundesverwaltung/prinzipien.html