Über Portale stellen Behörden ihre Leistungen digital zur Verfügung. Die Bevölkerung kann die Behördenleistungen des Bundes somit einfach und schnell beziehen. Um diesen Grundsatz zu realisieren, gibt die strategische Leitlinie «Benutzerorientierte Behördenportalen» der Bundesverwaltung fünf Prinzipien vor.
Die Verwaltung stellt ihre Behördenleistungen über Portale zur Verfügung, diese haben den Vorteil, dass Behördengänge orts- und zeitunabhängig online erledigt werden können. Ein Gang zum Schalter vor Ort ist in der Regel nicht mehr nötig.
Bürgerinnen und Bürger müssen sich möglichst wenig Gedanken machen, an welche Bundesstelle sie sich mit ihren Anliegen wenden: Sie finden die Behördenleistungen zentral auf möglichst wenigen Portalen und werden anschliessend benutzerfreundlich durch den Prozess geführt.
Diesen Grundsatz will die strategische Leitlinie «Benutzerorientierte Behördenportale» fördern. Die Bundesverwaltung gestaltet ihre Portale interoperabel – also kompatibel mit anderen Portalen – und rückt dabei die Benutzerperspektive in den Vordergrund.
Konkret gibt die Leitlinie fünf Prinzipien (kursiv) für die Gestaltung von Portalen vor:
- Behördenleistungen werden kundenzentriert angeboten
- Für eine neue Behördenleistung muss das geeignete Portal evaluiert werden: Behörden bieten ihre Dienstleistungen auf bestehenden Portalen an.
- Behördenleistungen werden zentral dokumentiert: Damit die Bevölkerung die Portale findet.
- Die Portalowner koordinieren das übergreifende Behördenleistungsangebot: Sie stimmen sich untereinander ab.
- Anpassungen erfolgen im Rahmen des ordentlichen Lebenszyklus: Heute bereits bestehende Angebote werden schrittweise an die Prinzipien angepasst.
Diese Prinzipien werden in der Portal-Sollarchitektur konkretisiert. Diese richtet sich an Behörden, die Portale betreiben oder aufbauen wollen. Die Steckbriefe Behördenportale bieten eine Übersicht über bestehende Behördenportale beim Bund, über die Behörden digitale Dienstleistungen anbieten können.
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