Der Begriff GEVER steht in der Bundesverwaltung als Abkürzung für die elektronische Geschäftsverwaltung.
Die Aufgabe von GEVER besteht darin die geschäftsrelevanten Informationen elektronisch zu führen, welche im Rahmen des gesetzlichen Auftrags bei den Verwaltungseinheiten entstehen.
GEVER unterstützt die Verwaltungseinheiten mit den Fähigkeiten Aktenführung, Ablaufsteuerung und Geschäftskontrolle gemäss dem Organisationshandbuch GEVER. Sie erleichtert die Geschäftstätigkeit der Verwaltung und unterstützt den vollständigen Lebenszyklus von Geschäftsfällen von ihrer Entstehung über die Nutzung, Speicherung, Aussonderung bis zur Archivierung oder Vernichtung.
GEVER bildet aber auch die Voraussetzung für durchgängige und automatisierte organisations- und systemübergreifende Geschäftsabläufe.