Geschäftsverwaltung GEVER

Der Begriff GEVER steht in der Bundesverwaltung als Abkürzung für die elektronische Geschäftsverwaltung.

Die Aufgabe von GEVER besteht darin die geschäftsrelevanten Informationen elektronisch zu führen, welche im Rahmen des gesetzlichen Auftrags bei den Verwaltungseinheiten entstehen.

GEVER unterstützt die Verwaltungseinheiten mit den Fähigkeiten Aktenführung, Ablaufsteuerung und Geschäftskontrolle gemäss dem Organisationshandbuch GEVER. Sie erleichtert die Geschäftstätigkeit der Verwaltung und unterstützt den vollständigen Lebenszyklus von Geschäftsfällen von ihrer Entstehung über die Nutzung, Speicherung, Aussonderung bis zur Archivierung oder Vernichtung.

GEVER bildet aber auch die Voraussetzung für durchgängige und automatisierte organisations- und systemübergreifende Geschäftsabläufe.
 

Zentrale Führung und Leistungserbringung der GEVER

Seit dem 1.4.2020 wird GEVER als Standarddienst geführt. GEVER wird bis 2021 standardisiert in allen Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung eingeführt.

Die fachliche Führung von GEVER wurde in der GEVER Verordnung vom 1.4.2020 neu geregelt.
Die Leistungserbringung erfolgt durch das ISCeco im Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).
 

Kontakt

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Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI)

Monbijoustrasse 91
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Tel.
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