Am 5. April 2017 hat der Bundesrat die Bundeskanzlei beauftragt, eine Expertengruppe einzusetzen, um die Überführung der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) von der Versuchsphase in den ordentlichen Betrieb vorzubereiten. Die Expertengruppe elektronische Stimmabgabe legt in diesem Schlussbericht ihre Ergebnisse vor und kommt zum Schluss, dass in der Schweiz die Kenntnisse vorhanden und die prozessualen Voraussetzungen gegeben sind, um E-Voting als dritten ordentlichen Stimmkanal zu etablieren.
Neuausrichtung des Versuchsbetriebs
Im Auftrag des Bundesrates haben die Bundeskanzlei und die Kantone einen gemeinsamen Schlussbericht zur Neuausrichtung und Wiederaufnahme der Versuche erarbeitet. Dazu haben sie einen breiten Dialog mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und Industrie geführt und anschliessend den Schlussbericht mit einem Massnahmenkatalog erarbeitet. Der Massnahmenkatalog sieht eine Etappierung der Massnahmen mit Blick auf die Wiederaufnahme der Versuche vor.
Der Bundesrat hat den Schlussbericht des Steuerungsausschusses am 18. Dezember 2020 zur Kenntnis genommen. Er hat die BK beauftragt, die für die Neuausrichtung erforderlichen Massnahmen schrittweise umzusetzen und bis Mitte 2021 eine Vernehmlassungsvorlage mit den notwendigen Anpassungen der Rechtsgrundlagen vorzulegen. Wenn die Rechtsgrundlagen angepasst sind und die Systeme erfolgreich unabhängig überprüft wurden, können die Versuche wieder aufgenommen werden.
Dialog mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Industrie
Expertengruppe Vote électronique (EXVE)
Die Expertengruppe hat entschieden, dass erweiterte Beschlussprotokolle der Sitzungen geführt werden sollen.
Der Schlussbericht als Endprodukt der Expertengruppe liefert den Kontext für das Verständnis der Protokolle, die naturgemäss lediglich die Diskussionen und Zwischenergebnisse dokumentieren.
Um die Einordnung der Protokolle in den fachlichen Kontext zu vereinfachen, wurden diese an einigen Stellen durch gekennzeichnete Erläuterungen ergänzt (kursive Fussnoten in blauer Farbe).
Berichte des Bundesrates
Der Bundesrat berichtet regelmässig über das Projekt Vote électronique. Seit der Lancierung des Projektes hat er drei Berichte und einen Zwischenbericht veröffentlicht. Am 14. Juni 2013 hat der Bundesrat den dritten Bericht zu Vote électronique verabschiedet.
Bericht 2013
Bericht 2006
Zwischenbericht 2004
Bericht 2002
Von der Bundeskanzlei in Auftrag gegebene Studien
Studie zu verifizierbaren Vote électronique-Systemen 2011
Im Jahr 2011 hat die Bundeskanzlei der Berner Fachhochschule (BFH) den Auftrag erteilt, eine Studie zu verifizierbaren Vote électronique-Systemen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei hat die Studie heute veröffentlicht. Die Vorschläge der BFH, welche aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen nur längerfristig umgesetzt werden können, werden in die laufende Weiterentwicklung von Vote électronique einfliessen.